Einnahme-Überschuss-Rechnungen

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) in Mülheim an der Ruhr

Packroß & Packroß Steuerberatung – Ihr Spezialist für Freiberufler, Selbstständige und Heilberufe

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ist die einfachste Form der Gewinnermittlung – dennoch birgt sie zahlreiche steuerliche Fallstricke. Packroß & Packroß Steuerberatung in Mülheim an der Ruhr erstellt Ihre EÜR präzise, fristgerecht und unter Berücksichtigung sämtlicher steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten.

Gerade für Freiberufler, Ärzte, Heilpraktiker und andere Heilberufe ist eine korrekt strukturierte und rechtssichere EÜR entscheidend, um steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen und Risiken zu vermeiden.

Für wen ist die EÜR geeignet?

Die EÜR ist die gesetzlich vorgesehene Gewinnermittlungsart für:

  • Freiberufler (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Therapeuten)
  • Selbstständige und Einzelunternehmer ohne Buchführungspflicht
  • Kleinunternehmer und nebenberuflich Tätige
  • Personengesellschaften bestimmter Berufsgruppen

Wir beraten Sie gern, ob die EÜR für Ihr Unternehmen zulässig und sinnvoll ist oder ob ein Wechsel zur Bilanzierung steuerliche Vorteile bietet.

Unser Leistungsangebot zur EÜR

Packroß & Packroß Steuerberatung übernimmt sämtliche Arbeiten rund um Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung:

Vollständige Erstellung Ihrer EÜR

  • Erfassung und Zuordnung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben
  • Prüfung der betrieblichen Veranlassung
  • Berechnung des Jahresgewinns gemäß § 4 Abs. 3 EStG
  • Übermittlung an das Finanzamt via ELSTER

Prüfung Ihrer Unterlagen

  • Kontrolle von Belegen und Rechnungen
  • Abgleich mit der Finanzbuchhaltung
  • Vermeidung von Fehlern, die zu Nachfragen oder Nachzahlungen führen

Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten

  • Sofortabschreibungen
  • Optimale Verteilung von Investitionen
  • Nutzung von Betriebsausgaben und Pauschalen
  • Besonderheiten bei Privat-/Betriebsvermögen

Spezialisierung für Heilberufe

Für medizinische Praxen und Heilberufe berücksichtigen wir branchentypische Besonderheiten wie:

  • Praxisräume und Ausstattung
  • Berufsrechtliche Vorgaben
  • Abrechnungssysteme (Privat/PKV/GKV)
  • Praxisgemeinschaften und Kooperationen

Vorteile der EÜR mit Packroß & Packroß Steuerberatung

Rechtskonform und finanzamtsfest
Nutzung aller steuerlichen Gestaltungsspielräume
Minimiertes Betriebsprüfungsrisiko
Digitalisierung über DATEV – effizient und papierlos
Branchenerfahrung speziell für Heilberufe und Freiberufler

Häufige Fehler bei der EÜR – und wie wir sie vermeiden

Viele Selbstständige gefährden unbewusst ihre steuerliche Situation durch:

  • fehlende oder falsch zugeordnete Belege
  • nicht getrennte private/betriebliche Ausgaben
  • unzulässige Betriebsausgaben
  • fehlende Abgrenzungen
  • Überraschungen bei Umsatzsteuer oder Investitionen

Mit unserer Betreuung vermeiden Sie genau diese Probleme.

Warum Packroß & Packroß Steuerberatung?

Als erfahrene Kanzlei in Mülheim an der Ruhr begleiten wir seit vielen Jahren Freiberufler und Heilberufe bei ihrer steuerlichen Gewinnermittlung. Unser Anspruch:
einfach, verlässlich und steuerlich optimal.

Sie erhalten eine persönliche Betreuung – keine anonymen Standardlösungen.

Kontakt

Sie möchten Ihre EÜR professionell erstellen lassen oder wünschen eine unverbindliche Erstberatung?
Packroß & Packroß Steuerberatung – Mülheim an der Ruhr
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.